- Update vom 11.02.2014 -
Heute wird der Rahmenvertrag zwischen der GESOBAU AG, dem Bezirk Pankow, vertreten durch den Bezirksstadtrat Jens-Holger Kirchner (Bündnis 90/Die Grünen) und der Mieterberatung Prenzlauer Berg unterschrieben. In einer gemeinsamen Presseerklärung bezeichneten Rona Tietje und Klaus Mindrup (SPD) sowie Daniela Billig und Cornelius Bechtler (Bündnis 90/Die Grünen) dies als gute Nachricht für die Mieterinnen und Mieter in 15.000 Pankower Wohnungen.
Trotz der beträchtlichen notwendigen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bleibt die Miete damit insbesondere für sozial Schwächere bezahlbar. Kernpunkt ist ein Sozialplanverfahren, dass durch eine unabhängige Mieterberatung durchgeführt wird. Auf diese Weise kann die individuelle Situation von Mieterinnen und Mietern berücksichtigt und eine Verdrängung wirkungsvoll verhindert werden.
Kritisch äußerten sich beide Fraktionen zum Abstimmungsverhalten von Linken und CDU: „Die Verweigerung von Linken und CDU ist unverständlich und nicht zu verantworten. Nach einer langen und intensiven Debatte bei der Auswertung des Pilotprojekts in der Pestalozzistraße 4 fand noch mal eine Verhandlungsrunde statt, bei der die Mieterinnen und Mieter und der Berliner Mieterverein eingebunden waren. Auch wenn wir unsere Positionen nicht in allen Punkten voll durchsetzen konnten, sprachen sich sowohl die Mieter_innenvertreter als auch der Vertreter des Berliner Mietervereins für den Rahmenvertrag aus. Linke und CDU legen dagegen nahe, den Rahmenvertrag nicht zu unterzeichnen. Die Folge wäre eine Verdrängung der sozial Schwächeren, genau das hat das Pilotprojekt sehr deutlich gezeigt.“
Die gesamte Presseerklärung finden Sie hier.
Das kontinuierliche Engagement für den Mieterschutz in Pankow ist im Verlauf der letzten Jahre zu einem ständigen Tagungsordnungspunkt der Fraktion geworden. Wir erachten die Herausforderungen in diesem Bereich als eines der wichtigsten sozialen Themenfeldern für die kommunale Politik. Aus diesem Grund wollen wir sie an dieser Stelle fortlaufend über aktuelle Entwicklungen in diesem Bereich auf dem Laufenden halten und unsere Arbeit in konkreten Fällen dokumentieren.
Immer wieder – und im Verlauf der letzten Jahre immer häufiger – ist auch die Kommunalpolitik in Pankow mit dem Mieterschutz befasst. Aufgrund von steigende Mieten, insbesondere nach Sanierungen und Modernisierungen ganzer Wohnblöcke, sind immer wieder viele Bestandsmieter von der Verdrängung aus ihrem Wohnraum und damit auch aus ihrem gewohnten sozialen Umfeld bedroht.
So wichtig die Die Modernisierung und Instandhaltung der Wohnungsbestände auch ist – sie darf nicht zu existenzieller Not führen. Insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen, ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger und soziale Härtefälle, die enorme Mietensteigerungen einfach nicht stemmen können, dürfen nicht aus ihren Wohnungen vertrieben werden. Auch die Aufrechterhaltung einer ausgewogenen Sozialstruktur ist wichtig.
Um sich diesen Herausforderungen gezielt und effizient anzunehmen hat die SPD-Fraktion in Pankow bereits 2010 im Rahmen der SPD-Initiative „Schutzschirm für Mieterinnen und Mieter in Pankow“ ein ganzes Bündel von Maßnahmen auf den Weg gebracht. Im Kern ging es darum, Instrumente des Mieterschutzes aus dem Baugesetzbuch sowohl für Kieze zu nutzen, die absehbar von erheblichen städtebaulichen Veränderungen betroffen sind oder waren, als auch für Objekte mit Modernisierungspotenzial im gesamten Bezirk. Mit ihrer Initiative knüpfte die SPD an verschiedene Aktivitäten der vorangegangenen Jahre an: So hatten bereits 2006 und 2009 BVV und Bezirksamt auf Antrag der SPD-Fraktion Umstrukturierungssatzungen beschlossen. Dadurch konnten zum Beispiel 80 Prozent der Mieterinnen und Mieter im Quartier „Grüne Stadt“ in ihrem gewohnten Lebensumfeld bleiben.
Weil insbesondere bei geplanten Vorhaben privater Eigentümer und Investoren von Wohnraum im Bezirk das Risiko besteht, dass die Kommunalpolitik zu spät oder schlicht gar nicht von drohenden unsozialen Mietensteigerungen erfährt, sollte infolge eines BVV-Beschlusses aus SPD-Initiative vom 19. Januar 2011 das Bezirksamt von nun selbstständig tätig werden, um bei geplanten Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben die finanziellen Konsequenzen für die Mieterinnen und Mieter zu begrenzen und soziale Härte zu vermeiden.
Um Bestandsmieterverdrängung und unsoziale Mietensteigerungen im Falle von Modernisierungen und Sanierungen durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften noch effizienter und großflächiger abzuwenden wurde 2012 das von der SPD in ihrem Wahlprogramm zur Abgeordnetenhauswahl 2011 geforderte Berliner „Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten“ initiiert, durch das die Wohnungsbaugesellschaften verpflichtet werden, sich bei Neuvermietungen an den ortsüblichen Vergleichsmieten zu orientieren und 33% der Wohnungen außerhalb, 55% innerhalb des S-Bahn-Ringes an Bewerber mit Wohnberechtigungsschein zu vermieten. Außerdem dürfen die Nettokaltmieten für Haushalte mit niedrigem Einkommen 30 Prozent des Nettohaushaltseinkommens nicht übersteigen.
Öffentlich-rechtlichen Verträge mit den Wohnungsbaugesellschaften stellen eine Möglichkeit dar, diese Regelungen noch zu ergänzen und zu erweitern; Der aktuelle Vertrag mit der GEWOBAG etwa sieht vor, dass die Nettokaltmieten nach Sanierungen auf € 5,47/m2 für alle Bestandsmieter gekappt werden.