„Geschützte Vogelarten nicht in Gefahr“

Veröffentlicht am 21.01.2008 in Umwelt

Der Landesverband Berlin des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) e.V. hat am 11. Januar 2008 beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen die Genehmigung einer Windkraftanlage im Bezirk Pankow eingereicht. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Klaus Mindrup bezieht in einer Presseinformation Stellung zur NABU-Klage und stellt falsche Behauptungen klar.

„Die Behauptungen des Berliner NABU zur geplanten Windkraftanlage in Berlin sind nachweislich falsch. Die Einwände des NABU wurden im vergangenen Jahr mit den Berliner Naturschutzverbänden diskutiert und widerlegt. Die Windkraftanlage liegt nicht wie der NABU behauptet in einem schutzwürdigen Naturraum, sondern inmitten eines Gewerbegebietes umgeben von zwei Autobahnen, einer Bundesstraße einer Eisenbahn sowie mehreren Hochspannungsleitungen", erklärt Klaus Mindrup zur NABU-Klage gegen die Windkraftanlage im Pankower Norden. Bemerkenswert sei auch, dass die Klage komplette Textbausteine einer internen Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 17. August 2006 zu dieser Windkraftanlage enthalte. "Damals waren die Bedenken bereits im Genehmigungsverfahren durch die Senatsverwaltung für Umweltschutz abgewogen und widerlegt worden", so der SPD-Fraktionschef.

Mindrup weiter: "Auf Bundesebene wurden zwischen den Verbänden der Erneuerbaren Energien und Naturschutzverbänden Kriterien für die Genehmigungsfähigkeit von Windkraftanlagen vereinbart. Diese Kriterien werden von der Berliner Anlage alle deutlich eingehalten. Dies gilt insbesondere für die geforderten Abstände zu Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Feuchtgebieten und Horsten von besonders geschützten Vogelarten. Durch die geplante Anlage wird nicht eine einzige bedrohte Population in Ihrer Existenz gefährdet. Daher unterstützen im Gegensatz zum NABU auch andere Berliner Naturschutzverbände wie der Bund für Umwelt und Naturschutz BUND und die Grüne Liga den Bau der Windkraftanlage. Insbesondere die Behauptungen zum in Brandenburg häufigen Rotmilan entbehren jeder fachlichen Grundlage. Wer, wie der Berliner NABU, die Schutzflächen um Rotmilanhorste um den Faktor 25 gegenüber den Regelungen in Brandenburg erhöhen will, argumentiert unseriös. Wenn die geplante Anlage in Berlin tatsächlich nicht genehmigungsfähig wäre, dann dürfte sich nirgendwo in Deutschland mehr ein Windrad drehen, denn ökologisch derart vorbelastete Standorte wie im Pankower Autobahndreieck gibt es ansonsten kaum. An der Küste mit wirklich intensivem Vogelzug dürfte sich dann keine einzige Anlage drehen. Wer für Naturschutz ist, sollte etwas gegen den Klimawandel – die größte Bedrohung für unsere heimische Artenvielfalt – und für die Energiewende tun und nicht wie der NABU Berlin tatkräftig das Geschäft der Kohle- und Atomenergielobby durch Bedienen nachweislich falscher Vorurteile betreiben."

 
 

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