Mehr Parkplätze in Prenzlauer Berg

Veröffentlicht am 14.12.2009 in Pressemitteilung

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Pankow hat bei ihrer 29. Sitzung die Einführung der Parkraumbewirtschaftung im südlichen Prenzlauer Berg beschlossen. „Die Parksituation in diesem Gebiet ist miserabel. Autofahrer, die vergeblich nach Parkplätzen suchen, verursachen Lärm und Abgase. Anwohner und Gewerbetreibende leiden darunter. Deshalb war es höchste Zeit zu handeln“, betont die Vorsitzende der SPD-Fraktion, Sabine Röhrbein.

Ihre Fraktion begrüße deshalb die Entscheidung der BVV, die die Wohn- und Lebensqualität in diesen Kiezen deutlich verbessern werde. Dabei gehe die SPD davon aus, dass die Parkvignetten für die Anwohner unbürokratisch und kostengünstig vergeben werden. Eine Gebühr von nicht einmal einem Euro pro Monat ist geplant. Gewerbetreibende, auswärtige Gäste oder gesundheitlich eingeschränkte Menschen sollen Ausnahmegenehmigungen erhalten.
Zum Hintergrund: Auf Antrag der SPD-Fraktion hatte das Bezirksamt Pankow 2008 eine Studie über die Parkplatzsituation im Ortsteil Prenzlauer Berg in Auftrag gegeben. Ziel war es, eine sachliche Basis für eine mögliche Neuordnung des ruhenden Verkehrs zu erhalten. Im Ergebnis stellt sich die Einführung der Parkraumbewirtschaftung als besonders geeignete und für den Bezirk kostenneutrale Maßnahme dar, die Situation insgesamt zu entspannen. Laut dem Gutachten kann der Parkdruck in den zu bildenden drei Parkzonen auf 80 bis 90 Prozent des heutigen Werts gesenkt werden. Ferner ist zu erwarten, dass die in dem Gebiet beschäftigten, langparkenden Berufspendler, die heute tagsüber noch rund 30 Prozent der Stellplätze benötigen, angesichts der Gebührenpflicht verstärkt auf den Öffentlichen Nahverkehr ausweichen. Durch die Überwachung des ruhenden Verkehrs kann das illegale Parken auf Gehwegen und in Kreuzungsbereichen deutlich eingedämmt werden.
Befürchtungen, dass die Parkraumbewirtschaftung zu Verdrängungseffekten in benachbarte Kieze führt, sind unbegründet. Die an die Parkzonen angrenzenden Gebiete sollen fortlaufend auf solche Effekte hin untersucht werden, so dass im Fall der Fälle rechtzeitig gegengesteuert werden kann. Die BVV behält sich mit ihrem Beschluss vor, jederzeit nachjustieren oder die Einführung der Parkraumbewirtschaftung auch noch abbrechen zu können, wenn zum Beispiel der fortzuschreibende Wirtschaftsplan nicht mindestens ausgeglichen ist.

 
 

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