Massive Einschränkungen aus städtebaulicher Sicht: Keine Sondernutzungserlaubnis für Online-Lieferdienste

Veröffentlicht am 18.02.2022 in Pressemitteilung

Es wird voll auf Pankows Straßen. Während die Nutzung einiger Straßenflächen u.a. durch Außengastronomie für einen funktionierenden und lebenswerten Bezirk unabdingbar sind, gibt es auch Nutzungsrechte, die im Straßenbild als störend empfunden und als hinderlich zu deklarieren sind: So beispielsweise die Nutzung der Online-Lieferdienste wie Gorillas, Flink, Getir und Co.

Die Geschäftspraktik dieser Online-Lieferdienste sieht vor, Fahrzeuge auf dem lediglich dem Fußgängerverkehr vorbehaltenen Bereich des öffentlichen Straßenlandes abzustellen: Zulasten von Fußgänger:innen und städtebaulichen Entwicklungen. Daher fordert die SPD-Fraktion in Pankow mit einem Antrag das Bezirksamt auf, Online-Lieferdiensten keine Erlaubnis für die Sondernutzung des Pankower öffentlichen Straßenraumes nach dem Berliner Straßengesetz (BerlStrG) zu erteilen und die für einen Lieferdienst im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs für die Dauer von einem Jahr erteilte Sondernutzungserlaubnis nach deren Auslaufen nicht zu verlängern bzw. zu erneuern. Das Bezirksamt hatte zuvor mitgeteilt, dass die aktuellen Geschäftspraktiken ausdrücklich als Sondernutzung im Sinne des BerkStrG bezeichnet werden und zeitlich uneingeschränkt gelten. Diese dauerhafte und weit über dem allgemein üblichen Maß hinausgehende Gebrauch des öffentlichen Straßenlandes ist eine erlaubnispflichtige Sondernutzung und daher fordern wir, dass das Bezirksamt im Rahmen seines Ermessens keine derartigen Erlaubnisse erteilt.

Dazu, Mike Szidat, Vorsitzender des Ausschusses für Mobilität und öffentliche Ordnung: „Immer größere Teile des öffentlichen Raums werden systematisch von Liefer-Start-ups okkupiert. Diese Unternehmen, die sich selbst als eine Bereicherung von Stadtvierteln und deren Communities betrachten, sparen Kosten der Anmietung geeigneter Flächen, errichten ihre Logistikzentren lieber auf Gehwegen und privatisieren somit öffentliches Straßenland. Solch innovative Geschäftsmodelle auf Kosten der Allgemeinheit braucht kein Mensch, auch für Liefer-Start-ups gelten Regeln.“

Der Antrag wurde in der digitalen BVV-Sitzung am 16.02.2022 in den Ausschuss für Mobilität und Öffentliche Ordnung überweisen.

 
 

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