Bürgerhaushalt

Veröffentlicht am 29.01.2007 in Finanzen

Die Pankower Bürgerinnen und Bürger sollen im Rahmen der Möglichkeiten an der Entscheidung über die Verteilung der bezirklichen Mittel beteiligt werden.

Betreff: Bürgerhaushalt

Antrag:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie bei der Aufstellung der zukünftigen Haushaltspläne die Pankower Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines „Bürgerhaushaltes“ beteiligt werden können und der BVV bis zum Frühjahr 2007 einen Bericht über die Erfahrungen aus anderen Bezirken vorzulegen. Weiterhin sollen in diesem Bericht erste Vorschläge für die Umsetzung im Bezirk Pankow ausgeführt werden. Dabei ist auch ein abgestuftes, modellhaftes Vorgehen in Betracht zu ziehen, dass zunächst nur einzelne Teile des Bezirkshaushaltes und/oder einzelne Teilräume des Bezirks betrifft.

Begründung:

Die Pankower Bürgerinnen und Bürger sollen im Rahmen der Möglichkeiten an der Entscheidung über die Verteilung der bezirklichen Mittel beteiligt werden. Partizipation im Rahmen eines Bürgerhaushaltes fördert und stärkt das Engagement der Menschen für ihren Bezirk, da Bürgerinnen und Bürger für die Gestaltung des öffentlichen Lebens mehr Verantwortung übernehmen.

Die Erfahrungen in anderen Bezirken zeigen, dass nicht nur die Akzeptanz politischer Entscheidungen und die Identifikation mit dem eigenen Umfeld, in dem man lebt, verbessert werden, sondern auch die Transparenz der Arbeit des Bezirksamt und der BVV entscheidend erhöht wird, da eine direkte Kommunikation mit den BürgerInnen des Bezirks und damit auch ein konstruktiverer Umgang mit den vor Ort anstehenden Aufgaben und Problemen möglich ist.

Die Einrichtung eines Bürgerhaushaltes ist kein Rückzug des Bezirksamtes und der BVV von wichtigen Entscheidungen oder politischer Gestaltungsverantwortung – diese werden nach wie vor dort getroffen. Das Konzept eignet sich aber auch nicht als „partizipatives Aushängeschild“ – die Bürgerinnen und Bürger legen großen Wert auf die ernsthafte Berücksichtigung und Umsetzung ihrer Vorschläge, erst recht, wenn sie danach gefragt wurden. Daher sollte deutlich sein, dass ein Bürgerhaushalt auch eine Beteiligung von Seiten des Bezirksamtes und der BVV an diesem Projekt bedeutet, die über einen bloßen formalen Beschluss hinausgeht.

 
 

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