Die Verdrängung in Pankow wirksam bekämpfen!

Veröffentlicht am 18.01.2019 in Pressemitteilung

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow hat am 16.01.19 den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der Linken mit der Drucksache VIII-0714 in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen überwiesen. Der Antrag sieht vor, dass Abwendungsvereinbarungen zum Vorkaufsrecht inhaltlich weiter verschärft werden sollen.

Das Vorkaufsrecht für Kommunen sieht nach §24 des Baugesetzbuches vor den Gemeinden das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen bei Grundstücksgeschäften ein Vorkaufsrecht auszuüben. Das Recht beinhaltet, dass die Gemeinde in fertig abgeschlossene Kaufverträge eintreten kann. Eine Abwendungsvereinbarung sieht nach §27 Baugesetzbuches vor, dass der Käufer, bevor der Bezirk die Immobilie vorher kauft, mit dem Bezirk eine Abwendungsvereinbarung abschließen kann, um „Ziele und Zwecke der städtebaulichen Maßnahme“ zu beachten. Diese Vereinbarung wollen wir mit unserem Antrag schärfen.

So wurde das Bezirksamt damit beauftragt Regelungen der derzeit verwendeten Mustervereinbarungen entsprechend abzuändern bzw. zu ergänzen und die Vertragsstrafen anzupassen. In Pankow versuchen immer wieder Investorinnen und Investoren ihre Gewinne auf den Schultern der Mieterinnen und Mieter zu maximieren. Es werden Grundrisse geändert und Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. Langzeitige Mieterinnen und Mieter werden mit überhöhten Mietpreisen aus ihren Wohnungen vertrieben. Diese Gefährdung unserer sozialen Erhaltungsziele können wir nicht länger hinnehmen. Daher sollen Vertragsstrafen in Höhe von bis zu 1.000.000 € den Immobilienwucher eindämmen. Die aktuellen Vertragsstrafen sind zu niedrig, so dass viele Immobilieneigentümer die Vertragsstrafe mit einkalkulieren und dennoch ihre Gewinne maximierten. Des Weiteren soll in die künftigen Vereinbarungen mitaufgenommen werden: 1. Der Ausschluss von Staffelmietverträgen, 2. Die Begrenzung von Mieterhöhungen und der Miete bei Neuviermietungen, maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, 3. Die Verpflichtung zur Begrenzung von Modernisierungsumlagen auf max. 6%, 4. Grundsätzliches Anerkennen des Härtefalls im Falle von Modernisierungen bei Überschreiten der Miete von 30% des Haushaltseinkommens.

Dazu unsere Bezirksverordneten Mike Szidat: „Um der fortschreitenden Wohnungsspekulation wirksam entgegenzutreten ist es erforderlich, dass der Bezirk Pankow deutlich macht, dass das gemeindliche Vorkaufsrecht nicht nur eine „Drohkulisse“ ist und dieses vom Erwerb nur durch den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung zu verhindern ist.“

Die SPD-Fraktion Pankow setzt sich weiterhin für Mieterinnen und Mieter ein und wird jedes bezirkliche Instrument einsetzen, um die sozialen Erhaltungsziele durchzusetzen und die Verdrängung von Mieterinnen und Mietern zu verhindern. 

Drucksache VIII-0714 „Verdrängung wirksam begegnen - Abwendungsvereinbarungen inhaltlich schärfen“

 
 

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