Neue Regeln für Altkleidercontainer

Veröffentlicht am 17.12.2012 in Bezirk

- Gemeinnützigkeit steht im Mittelpunkt -

Die Altkleidersammlung ist sinnvoll – insbesondere dann, wenn sie von einem gemeinnützigen Anbieter durchgeführt wird. Für andere Anbieter jedoch kann sie auch ein lukratives Geschäft darstellen.

„Im Bezirk Pankow sind in den vergangenen Jahren vermehrt Container der unterschiedlichsten Anbieter aufgestellt worden, die meisten davon ohne Genehmigung. Lediglich für vier Standorte wurden solche Genehmigungen bisher überhaupt erteilt. Die tatsächliche Anzahl übersteigt die erlaubte also um ein Vielfaches. Grundsätzlichen ist die Altkleidersammlung eine gute Sache, aber die Gemeinnützigkeit sollte dabei im Vordergrund stehen“, erklärt Ronald Rüdiger, Geschäftsführer der SPD-Fraktion und Mitglied im Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung.

Im September diesen Jahres beschloss die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Pankow daher auf Antrag der SPD-Fraktion eine Neuregelung nach dem Vorbild des Verfahrens in Charlottenburg-Wilmersdorf. Demnach sollten insgesamt zwanzig Genehmigungen für die Aufstellung von Altkleidercontainern erteilt werden, wobei gemeinnützige Anbieter bei der Vergabe zu bevorzugen wären. Die genehmigten Standorte sollten zur Orientierung für die Bürgerinnen und Bürger dann im Internet veröffentlich werden.

Das Bezirksamt berichtete nun von der Umsetzung der Neuregelung; Derzeit würden noch die in Frage kommenden Standorte von der Straßenverkehrsbehörde in Augenschein genommen, bis Ende Februar solle die Ausschreibung und Vergabe der Standorte dann abgeschlossen sein.

 
 

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