Weitere SPD-Anträge zur 26. BVV-Sitzung

Veröffentlicht am 14.07.2009 in BVV

Zur 26. Sitzung des Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Pankow am 15. Juli 2009 bringt die SPD-Fraktion u.a. folgende vier Anträge ein: zu mehr Bürgernähe durch einen Rückrufservice des Bezirksamtes (Drs. VI-0831), zur sozial abgesicherten Sanierung des Humannplatzes (VI-0828), zur Forderung nach blockweisen Bebauungsplänen in den Sanierungsgebieten (VI-0827) sowie zu mehr Verkehrssicherheit im südlichen Bereich des U-Bahnhofs Pankow (VI-0829).

Mehr Bürgernähe durch Rückrufservice
Mehr Service und mehr Bürgernähe – das sieht ein Prüfauftrag der SPD-Fraktion an das Bezirksamt vor. Ziel ist es, einen Rückrufservice für Bürgerinnen und Bürger einzurichten, wenn das Amt kurzfristig nicht erreichbar ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes sind während der öffentlichen Sprechstunden telefonisch oft nur schwer zu fassen. Dieser Service soll auch automatisch angewählt werden, wenn zum Beispiel ein Anschluss besetzt ist. Der einzurichtende Rückrufservice bedeutet daher eine erhebliche Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger.
Für die SPD-Fraktion ist die telefonische Erreichbarkeit der Ämter ein zentrales Moment der serviceorientierten Dienstleistung der öffentlichen Hand. Durch ein Telefonat kann der Gang zum Amt besser vorbereitet oder oft auch gänzlich vermieden werden. Dies bedeutet eine Entlastung sowohl für das Amt als auch für die Bürgerinnen und Bürger. Zunächst soll der Service exemplarisch auf das Standesamt beschränkt sein.
Das Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Eingaben, Wohnen, Bürgerdienste und Geschäftsordnung vorzulegen, der über das weitere fachliche Vorgehen entscheiden soll. Hierbei sind auch die finanziellen Auswirkungen hinsichtlich der bereitzustellenden Technik und der Kosten-Leistungsrechnung unbedingt zu berücksichtigen. Vor Abgabe eines Schlussberichts ist daher auch der Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal zu hören.

Humannplatz sozial abgesichert sanieren
Der Antrag der SPD-Fraktion fordert das Bezirksamt auf, für das Gebiet der Erhaltungsverordnung Humannplatz zu prüfen, ob und wie durch eine Umstrukturierungssatzung (§ 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB und § 172 Absatz 5 BauGB) den sozialen Belangen der Bestandsmieter bei Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen Rechnung getragen werden kann. Eine Darstellung der Vor- und Nachteile solch einer Umstrukturierungssatzung im Vergleich zu der bereits für einen Teilbereich beschlossenen Milieuschutzsatzung soll ebenfalls Bestandteil der Prüfung sein.
Mit der Aufnahme in das Programm städtebaulicher Denkmalschutz und der Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzepts für den Bereich Humannplatz werden die Voraussetzungen für geförderte Investitionen im öffentlichen Raum und in die öffentliche Infrastruktur geschaffen. Dadurch können Missstände in dem Quartier beseitigt werden, das insgesamt eine Aufwertung erfährt. Ziel ist auch, dass Eigentümer zum Beispiel durch Modernisierungsmaßnahmen in ihre Wohngebäude investieren.
Die zu begrüßende positive Quartiersentwicklung darf aber nicht zu einer Verdrängung der angestammten Bevölkerung führen. In der Grünen Stadt hat sich die Umstrukturierungssatzung als geeignetes Instrument zum Schutz der Bestandsmieter erwiesen. Das Bezirksamt soll dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vor Abgabe eines Schlussberichts bis zum 1. November 2009 einen Vorschlag für das weitere Verfahren unterbreiten.

Forderung nach blockweisen Bebauungsplänen
Die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 25. Juni 2009 hat gezeigt, dass zweifelsfrei die Ziele für die auslaufenden Sanierungsgebiete gesichert werden müssen. Mit ihrem Antrag im Ergebnis der Ausschusssitzung fordert die SPD-Fraktion jedoch eine Änderung des Beschlusses „Sanierungsziele langfristig planungsrechtlich sichern“ (VI-0495) vom November 2008. So soll die BVV die Auffassung des Bezirksamtes stützen und blockweisen Bebauungsplänen den Vorrang vor großmaßstäblichen Bebaungsplänen einräumen. Das Bezirksamt wird gleichzeitig aufgefordert, zügig blockweise Bebauungspläne für die noch laufenden Sanierungsgebiete aufzustellen sowie deren Aufstellung für das ausgelaufene Sanierungsgebiet Kollwitzplatz zu prüfen.
Des Weiteren soll daran festgehalten werden, flächendeckend Bebauungspläne in den Sanierungsgebieten aufzustellen. Dies soll zum Beispiel schutzwürdige Flächen vor einer Nachverdichtung schützen. Die Nutzungsmischung soll erhalten und die Umnutzung von Wohnungen in Gewerbe ausgeschlossen werden. Die SPD-Fraktion ist von der Notwendigkeit überzeugt, jetzt flächendeckend die Art der Nutzung der jeweiligen Grundstücke festzulegen. Geschieht dies nicht, besteht die Gefahr, dass Wohnungen in teurer zu vermietende Gewerbe- oder Büroeinheiten umgewandelt werden. Dadurch würden sozial schwächere Mieter unter Druck geraten. Hinzu kommt, dass einerseits die Bindungen für geförderte Wohnungen in den nächsten Jahren nach und nach auslaufen. Nebeneffekt für den Bezirk: Durch die parallele Aufstellung zahlreicher Bebauungspläne könnten Kostenvorteile im System der Kosten-Leistungsrechnung erzielt werden.

Mehr Verkehrssicherheit am U-Bahnhof Pankow
Das Verkehrsaufkommen im Kreuzungsbereich Granitz-, Kissingen- und Berliner Straße südlich des U-Bahnhofs Pankow ist besonders hoch, da hier mehrere Hauptverkehrsstraßen aufeinander treffen. Besonders im Berufsverkehr bilden sich immer wieder Staus und kommt es zu unübersichtlichen Verkehrssituationen. Deshalb soll das Bezirksamt umgehend prüfen, wie die problematische Situation an der Kreuzung verbessert werden kann, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer zu erhöhen. So ist zum Beispiel vorstellbar, durch eine Optimierung der Ampelschaltung längere Grünphasen für Fußgänger zu erreichen und Fahrradfahrer durch deutliche Markierungen besser über die Kreuzung zu geleiten. Der Antrag sieht vor, die Arbeitsgemeinschaft Verkehrssicherheit des Bezirks in die Lösungsfindung mit einzubeziehen. Der BVV sind entsprechende Vorschläge zur 28. BVV am 11. November 2009 zu unterbreiten.

 
 

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