Vorfahrt für Mieterschutz

Veröffentlicht am 21.01.2011 in Bezirk

BVV beschließt Antrag zur Vermeidung sozialer Härten

Durch einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Pankow vom 19. Januar 2011 soll das Bezirksamt künftig von sich aus tätig werden, um bei geplanten Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben die finanziellen Konsequenzen für die Mieterinnen und Mieter zu begrenzen und soziale Härten zu vermeiden. Der Mehrheitsbeschluss geht auf einen Antrag der SPD-Fraktion zurück, die damit überzogenen Mietsteigerungen und Verdrängung vorbeugen will.

„Bisher konnten wir als BVV immer nur reagieren, und auch nur dann, wenn uns betroffene Mietparteien rechtzeitig über die geplanten Maßnahmen informiert haben, wie zuletzt Mieter aus dem Paracelsusviertel. Jetzt ist das Bezirksamt aufgefordert, von sich aus Bauvorhaben auch auf ihre Sozialverträglichkeit zu prüfen. Das ist ein großer Fortschritt“, erklärt dazu Sabine Röhrbein, die Vorsitzende der SPD-Fraktion in der BVV Pankow. „Sanierung und Modernisierung sind ausdrücklich zu begrüßen und tragen entscheidend zu mehr Lebensqualität in unserem Bezirk bei. Sie dürfen aber nicht dazu führen, dass Menschen aus ihrem gewohnten Lebensumfeld verdrängt werden, weil sie die damit verbundenen Mieterhöhungen nicht zahlen können. Solche Fälle können jetzt frühzeitiger erkannt und gebannt werden. Insofern ist dieser Beschluss als Grundsatzbeschluss der BVV zum Mieterschutz zu verstehen.“
So sollen im Modernisierungsfall zum Beispiel die Mieten für LeistungsempfängerInnen nach SGB II und XII maximal nur so hoch steigen, dass die Warm-Miete nicht über den vom Jobcenter getragenen Kosten der Unterkunft liegt. Damit soll sichergestellt werden, dass sie nicht zum Umzug gezwungen werden. Im Zweifel sollen Mieterhöhungen gekappt werden, wenn die neue Brutto-Warm-Miete ein Drittel des Haushaltseinkommens übersteigen würde. Dadurch sollen soziale Härten weitgehend vermieden werden, wenn nötig, soll die Mieterberatung hinzugezogen werden. Jede Mieterin, jeder Mieter soll nach Abschluss der Baumaßnahmen auch wieder in seine Wohnung zurückkehren können. Für den Zeitraum der Sanierung sind „Umsetzwohnungen“ bereit zu stellen.
„Mieterschutz ist einer unserer wichtigsten Anliegen. Wir sind froh, dass uns die Mehrheit der Bezirksverordneten in unserer Auffassung gefolgt ist“, so Röhrbein weiter. „Um einen Überblick zu gewinnen, wie die neuen Rahmenbedingungen umgesetzt werden und wirken, soll das Bezirksamt einen jährlichen Bericht vorlegen. Dabei geht es uns auch um eine Prüfung, ob und wie der BVV-Beschluss unter Umständen ergänzt werden muss.“

Pressemitteilung der SPD-Fraktion in der BVV Pankow via Jonas Knorr

 
 

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